Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB): 1 Definition
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Die neuesten Definition zum Thema Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
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Ingebrauchnahme (§ 248b Abs. 1 StGB)
Wann wird ein Fahrzeug „in Gebrauch genommen“ (§ 248b Abs. 1 StGB)?