Unterschlagung (§ 246 StGB): 6 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Definitionen zum Thema Unterschlagung (§ 246 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Unterschlagung (§ 246 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Unterschlagung (§ 246 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Zueignung - Manifestationslehre (§ 246 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff der „Zueignung“ nach der Manifestationslehre (§ 246 Abs. 1 StGB):

Zueignungswille (§ 246 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Zueignungswille“ (§ 246 Abs. 1 StGB)?

Herrenlos (§ 242 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „herrenlos“:

Beweglich (§ 242 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „beweglich“ (§ 242 Abs. 1 StGB):

Fremd (§ 242 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „fremd“ (§ 242 Abs. 1 StGB):

Sache (§ 242 StGB)

Definiere den Begriff „Sache“ (§ 242 StGB):