Unterschlagung (§ 246 StGB): 6 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Definitionen zum Thema Unterschlagung (§ 246 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Unterschlagung (§ 246 StGB)
Diese Definitionen zum Thema Unterschlagung (§ 246 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Zueignung - Manifestationslehre (§ 246 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff der „Zueignung“ nach der Manifestationslehre (§ 246 Abs. 1 StGB):
Zueignungswille (§ 246 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Zueignungswille“ (§ 246 Abs. 1 StGB)?
Herrenlos (§ 242 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „herrenlos“:
Beweglich (§ 242 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „beweglich“ (§ 242 Abs. 1 StGB):
Fremd (§ 242 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „fremd“ (§ 242 Abs. 1 StGB):
Definiere den Begriff „Sache“ (§ 242 StGB):