Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB): 5 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Definitionen zum Thema Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

überlassen (§ 265 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „überlassen“ (§ 265 Abs. 1 StGB)?

Die neuesten Definitionen zum Thema Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Beeinträchtigung der Brauchbarkeit (§ 265 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Beeinträchtigung der Brauchbarkeit“ (§ 265 Abs. 1 StGB):

überlassen (§ 265 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „überlassen“ (§ 265 Abs. 1 StGB)?

Beiseiteschaffen (§ 265 StGB)

Was versteht man unter dem Begriff des „Beiseiteschaffens“ (§ 265 StGB)?

Zerstören (§ 303 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „zerstören“ (§ 303 Abs. 1 StGB):

Beschädigen (§ 303 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „beschädigen“ (§ 303 Abs. 1 StGB):