BT 4: Brandstiftungsdelikte: 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema BT 4: Brandstiftungsdelikte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema BT 4: Brandstiftungsdelikte

Diese Definitionen zum Thema BT 4: Brandstiftungsdelikte wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört (§ 306 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört“ (§ 306 Abs. 1 StGB)?

In Brand setzen (§ 306 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „in Brand setzen“ (§ 306 Abs. 1 StGB):