BT 4: Brandstiftungsdelikte: 2 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema BT 4: Brandstiftungsdelikte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema BT 4: Brandstiftungsdelikte
Diese Definitionen zum Thema BT 4: Brandstiftungsdelikte wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört (§ 306 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört“ (§ 306 Abs. 1 StGB)?
In Brand setzen (§ 306 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „in Brand setzen“ (§ 306 Abs. 1 StGB):