Datenveränderung (§ 303a StGB): 5 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Definitionen zum Thema Datenveränderung (§ 303a StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Datenveränderung (§ 303a StGB)

Diese Definitionen zum Thema Datenveränderung (§ 303a StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Datenbegriff, allgemein

Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen „Datenbegriff“?

Daten verändern (§ 303a Abs. 1 Var. 4 StGB)

Wann werden Daten „verändert“ (§ 303a Abs. 1 Var. 4 StGB)?

Daten unbrauchbar machen (§ 303a Abs. 1 Var. 3 StGB)

Wann werden Daten „unbrauchbar gemacht“ (§ 303a Abs. 1 Var. 3 StGB)?

Daten unterdrücken (§ 303a Abs. 1 Var. 2 StGB)

Wann werden Daten „unterdrückt“ (§ 303a Abs. 1 Var. 2 StGB)?

Daten löschen (§ 303a Abs. 1 Var. 1 StGB)

Wann werden Daten „gelöscht“ (§ 303a Abs. 1 Var. 1 StGB)?