Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB): 11 Definitionen
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Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
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Gesamturkunde (§ 267 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Gesamturkunde“:
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Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen „Datenbegriff“?
Verfälschen von Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Verfälschen von Daten“ (§ 269 Abs. 1 StGB)?
Unechte Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)
Wann sind Daten „unecht“ (§ 269 Abs. 1 StGB)?
Verändern (§ 269 Abs. 1 StGB)
Wann „verändert“ der Täter Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)?
Gebrauchen (§ 269 Abs. 1 StGB)
Wann „gebraucht“ der Täter Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)?
Aussteller (§ 269 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter dem „Aussteller“ einer Datenurkunde (§ 269 Abs. 1 StGB)?