Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB): 1 Definition

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1 Definition zum Thema Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definition zum Thema Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)

Diese Definition zum Thema Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Urkunde (§ 267 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Urkunde“ (§ 267 Abs. 1 StGB):