Datenbegriff, allgemein
Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen „Datenbegriff“?
Sich oder einem anderen unter Überwindung der Zugangssicherung Zugang verschaffen (§ 202a Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „sich oder einem anderen unter Überwindung der Zugangssicherung Zugang verschaffen“ (§ 202a Abs. 1 StGB)?
Nicht für ihn bestimmt (§ 202a Abs. 1 StGB)
Wann sind Daten „nicht für ihn (den Täter) bestimmt“ (§ 202a Abs. 1 StGB)?
Nichtöffentlich (§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „nichtöffentlich“ (§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB):