Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB: 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB

Diese Definitionen zum Thema Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Verleiten (§ 160 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „verleiten“ (§ 160 Abs. 1 StGB):

Falsche Aussage - objektive Theorie (§ 153 StGB)

Was versteht man nach h.M. unter einer „falschen Aussage“ (§ 153 Abs. 1 StGB):