Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB): 6 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Definitionen zum Thema Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Privathandlung (§ 331 StGB)

Was versteht man unter einer „Privathandlung“ (§ 331 StGB)?

Versprechen (§ 333 StGB)

Wann „verspricht“ der Vorteilsgeber (§ 333 StGB)?

Anbieten eines Vorteils (§ 331 StGB)

Wann bietet der Täter einen Vorteil an (§ 333 StGB)?

Annehmen (§ 331 StGB)

Wann nimmt der Täter einen Vorteil an (§ 331 StGB)?

Fordern eines Vorteils (§ 331 StGB)

Was bedeutet „Fordern“ eines Vorteils (§ 331 StGB)?

Vorteil (§ 331 StGB)

Was versteht man unter einem „Vorteil“ (§ 331 StGB)?