Notstand (§ 34 StGB) - Notstandslage : 4 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Definitionen zum Thema Notstand (§ 34 StGB) - Notstandslage für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Notstand (§ 34 StGB) - Notstandslage
Diese Definitionen zum Thema Notstand (§ 34 StGB) - Notstandslage wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Dauergefahr (§ 34 S. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Dauergefahr“ (§ 34 S. 1 StGB):
Gegenwärtigkeit der Gefahr (§ 34 S. 1 StGB)
Was versteht man unter „Gegenwärtigkeit der Gefahr“ (§ 34 S. 1 StGB)?
Definiere den Begriff „Gefahr“ (§ 34 S. 1 StGB):
Notstandslage (§ 34 S. 1 StGB)
Was versteht man unter „Notstandslage“ (§ 34 S. 1 StGB)?