Erbrecht: 5 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Definitionen zum Thema Erbrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Erbrecht
Diese Definitionen zum Thema Erbrecht wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Gemeinschaftliches Testament (§ 2267 BGB)
Was versteht man unter einem „gemeinschaftlichen Testament“ (§ 2267 BGB)?
Was versteht man unter einem „Erbvertrag“ (§ 2274 BGB)?
Was versteht man unter der „Höchstpersönlichkeit“ der letztwilligen Verfügung?
Testierfreiheit (vor § 1922 BGB)
Was versteht man unter „Testierfreiheit“?
Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 Abs. 1 BGB)
Was versteht man unter dem erbrechtlichen Prinzip der „Gesamtrechtsnachfolge“ (§ 1922 Abs. 1 BGB)?
Erbrecht: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.
15.000 Fälle zum Selberlösen
Effektiver lernen im Jurastudium und Referendariat mit dem digitalen Tutor von Jurafuchs