Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Unzuständigkeit des Gerichts, § 338 Nr. 4 StPO - Grundfall
Unzuständigkeit des Gerichts, § 338 Nr. 4 StPO - Grundfall
15. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A lauert B auf dessen Abendspaziergang auf und sticht den unbekümmerten B hinterrücks nieder. B verstirbt. Im Prozess vor der großen Strafkammer rügt A rechtzeitig, aber erfolglos, das Schwurgericht sei zuständig. A wird wegen Mordes (§ 211 StGB) verurteilt.
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