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Sachenrecht

§ 886 BGB – Verjährungsbeginn des gesicherten Anspruchs (BGH, Urt. v. 15.03.2024 – V ZR 224/22)

§ 886 BGB – Verjährungsbeginn des gesicherten Anspruchs (BGH, Urt. v. 15.03.2024 – V ZR 224/22)

21. August 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Verkäufer V und Käuferin K schließen 2004 formwirksam einen Grundstückskaufvertrag (Kaufpreis: € 200.000) und lassen eine Vormerkung zugunsten von K ins Grundbuch eintragen. K bezahlt zunächst € 80.000. Den Rest soll K nach Vs Aufforderung zahlen. Erst nach vollständiger Zahlung soll der Notar den Antrag auf Vollzug der Auflassung beim Grundbuchamt stellen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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