Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Einstiegsfall: Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs (Verpflichtungswiderspruch)
Einstiegsfall: Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs (Verpflichtungswiderspruch)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra (L) hat beim zuständigen Amt „BAföG“ beantragt, um ihr Studium finanzieren zu können. Behörde B lehnt den Antrag ab. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht: „Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.“ L fragt sich, unter welchen Voraussetzungen ihr Widerspruch erfolgreich wäre.
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Einordnung des Falls
Einstiegsfall: Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs (Verpflichtungswiderspruch)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn L Widerspruch einlegt, prüft die zuständige Behörde nur die Begründetheit des Widerspruchs.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 68 VwGO unterscheidet zwischen dem Anfechtungs- und dem Verpflichtungswiderspruch. Gelten für beide Widersprüche dieselben Zulässigkeitsvoraussetzungen?
Ja!
3. Ls zulässiger Verpflichtungswiderspruch wäre begründet, wenn L einen Anspruch auf Erlass des Leistungsbescheids hat.
Genau, so ist das!
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