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Gutgläubiger lastenfreier Erwerb (§ 366 Abs. 2 HGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Grundfall 1: Abtretung trotz Abtretungsverbot wirksam (§ 354a HGB)
Hersteller H verkauft an Supermarktbetreiberin S fünf Paletten Softdrinks. H will einen Kredit bei Bank B aufnehmen, um seine Produktionskapazitäten zu erweitern. Zur Sicherung des Kredits tritt H die Kaufpreisforderung an B ab. Nun verlangt B von S Zahlung. <i>In S‘ AGB steht: „Gegen S gerichtete Kaufpreisforderungen sind ohne Zustimmung nicht abtretbar.“</i>

Gutgläubiger Pfandrechtserwerb nach § 366 Abs. 3 HGB
D lagert den Gabelstapler des E gegen dessen Willen im Lager des L ein. Als E die Maschine von L herausverlangt, macht L wegen der Lagerkosten ein Pfandrecht an der Maschine geltend. L hat D für befugt gehalten, den Lagervertrag über den Gabelstapler abzuschließen.