Gutgläubiger lastenfreier Erwerb (§ 366 Abs. 2 HGB)

21. November 2024

4,7(3.808 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

D steht ein Vermieterpfandrecht an Bürostühlen in den Büroräumen zu, die V von ihm gemietet hat. Da V knapp bei Kasse ist, veräußert er die Stühle an Großhändler K. K weiß zwar von dem Pfandrecht, denkt aber, dass D dem Verkauf zugestimmt hätte, um Vs Zahlungsfähigkeit zu sichern. Das ist nicht der Fall.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Gutgläubiger lastenfreier Erwerb (§ 366 Abs. 2 HGB)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hat K nach § 929 S. 1 BGB Eigentum an den Stühlen erworben?

Genau, so ist das!

Eine Eigentumsübertragung nach § 929 S. 1 BGB setzt (1) Einigung, (2) Übergabe, (3) Einigsein bei Übergabe und (4) Verfügungsbefugnis voraus.V und K haben sich über den Eigentumsübergang geeinigt. Die Stühle wurden übergeben. Bei der Übergabe waren sie sich einig. Auch war V Eigentümer der Stühle.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Infolge des Verkaufs ist Ds Vermieterpfandrecht nach § 936 BGB erloschen.

Nein, das trifft nicht zu!

Der gutgläubige lastenfreie Erwerb ist grundsätzlich nach § 936 BGB möglich. Er erfordert (1) den Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 929 S. 1 BGB, (2) die Belastung der Sache mit dem Recht eines Dritten, (3) kein Abhandenkommen beim Inhaber des Rechts (§ 935 BGB) und (4) keine Bösgläubigkeit des Erwerbers mit Blick auf die dingliche Belastung. Die Voraussetzungen des § 929 S. 1 BGB sind erfüllt. Mit dem Vermieterpfandrecht liegt auch eine Belastung der Sache mit einem Recht des D vor. Allerdings wusste K von der Belastung des Eigentums an den Stühlen. Er war also diesbezüglich bösgläubig. Ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb scheidet aus.

3. Ist ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb auch möglich, wenn der Erwerber an die Berechtigung zur lastenfreien Veräußerung glaubt (§ 366 Abs. 2 HGB).

Ja!

Unter den weiteren Voraussetzungen des § 366 Abs. 1 HGB ist auch ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb möglich (§ 366 Abs. 2 HGB). § 366 Abs. 2 HGB erfordert hierbei den guten Glauben des Erwerbers an die Befugnis des Veräußerers, über die Sache ohne Vorbehalt des Rechts zu verfügen, also sodass das Recht an der Sache erlischt.

4. Besteht das Vermieterpfandrecht des D an den Stühlen auch nach der Veräußerung an K weiter (§ 366 Abs. 2 HGB)?

Nein, das ist nicht der Fall!

Nach § 366 Abs. 2 HGB wird auch der gute Glaube an die vorbehaltslose Verfügungsbefugnis des Eigentümers erfasst. Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs sind weiter: (1) Der Erwerber ist Kaufmann. (2) Es wird eine bewegliche Sache (3) im Betrieb eines Handelsgewerbes übereignet. (4) Der Erwerber ist in gutem Glauben an die vorbehaltslose Verfügungsbefugnis des Kaufmanns. (5) Die Sache ist nicht abhandengekommen (§ 935 BGB). Zu 4: Guter Glaube liegt vor, wenn dem Erwerber nicht bekannt oder grob fahrlässig unbekannt ist, dass der Veräußerer keine Berechtigung vorbehaltslosen Verfügung hat (§ 932 Abs. 2 BGB, § 366 Abs. 1 HGB). K ist Kaufmann. Die Stühle stellen eine bewegliche Sache dar, die im Betrieb eines Handelsgewerbes übereignet wurden. Auch war K in gutem Glauben an die vorbehaltslose Verfügungsbefugnis des V. K hat somit gutgläubig lastenfrei Eigentum an den Stühlen erworben.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MightyMila

MightyMila

2.4.2024, 11:25:55

Ist das richtig so, dass der Erwerber die Kaufmannseigenschaft besitzen muss?

BE

Bioshock Energy

19.4.2024, 09:48:26

Würde mich auch interessieren, der Wortlaut spricht dagegen.

robse27

robse27

6.10.2024, 02:20:21

Push; bitte ändern von „Erwerber“ in „Veräußerer“ (/Verpfänder). Danke und LG :)

Kurzhals

Kurzhals

16.11.2024, 07:54:32

Leider noch immer nicht geändert :/


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen