Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Gutgläubiger lastenfreier Erwerb (§ 366 Abs. 2 HGB)
Gutgläubiger lastenfreier Erwerb (§ 366 Abs. 2 HGB)
26. August 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

D steht ein Vermieterpfandrecht an Bürostühlen in den Büroräumen zu, die Kaufmann V von ihm gemietet hat. Da V knapp bei Kasse ist, veräußert er die Stühle an K. K weiß zwar von dem Pfandrecht, denkt aber, dass D dem Verkauf zugestimmt hätte, um Vs Zahlungsfähigkeit zu sichern. Das ist nicht der Fall.
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