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Die reformatio in peius in der Klausur: Begründetheitsprüfung
Sachverhalt
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LK begründet: Leistungsanspruch aus wirksamen VA
Landwirtin L erhält einen wirksamen Bewilligungsbescheid für eine Subventionszahlung. Aufgrund interner Probleme zahlt die zuständige Behörde B das Geld an L nicht aus. Nach einiger Zeit erhebt L Leistungsklage gerichtet auf die Auszahlung. Die Klage ist zulässig.
LK unbegründet: Kein Anspruch auf Unterlassung / Folgenbeseitigung
Die zuständige Behörde B warnt öffentlich vor gesundheitsgefährdenden Stoffen in Rs Produkten. Die Gefährdung besteht tatsächlich. R ist über diese öffentliche "Bloßstellung" empört. Sie verklagt B darauf, die Warnung zu widerrufen. Die Klage ist zulässig.