Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Die reformatio in peius in der Klausur: Begründetheitsprüfung
Die reformatio in peius in der Klausur: Begründetheitsprüfung
29. März 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (3.711 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einer kurzen Kaffeepause geht es weiter im Programm: Tutorin T erklärt, wie sich die reformatio in peius auf die Prüfung der Begründetheit einer Anfechtungsklage auswirkt.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die reformatio in peius in der Klausur: Begründetheitsprüfung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Prüfungsmaßstab der Begründetheitsprüfung richtet sich nach dem konkreten Klagegenstand.
Ja, in der Tat!
2. Im Rahmen der Begründetheit ist die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Verböserung zu diskutieren.
Ja!
3. In der Begründetheit der Anfechtungsklage wird nur die materielle Rechtmäßigkeit der reformatio in peius geprüft.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
juramaus1
8.11.2024, 16:50:28
Muss man den Streit bei der
Ermächtigungsgrundlageauch thematisieren wenn der Ausgangsbescheid mit angefochten wird?
Jotus
12.2.2025, 14:55:04
Gute Frage... Würde ich auch gernen wissen:)
Semi
14.6.2025, 14:55:58
Nach meiner Erfahrung wird das erwartet, denn die Verböserung hat ja auch in diesem Fall eine eigene belastende Wirkung, weshalb es einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Solange die Verböserung immer auch von der Anfechtung umfasst ist, sollte daher die
Ermächtigungsgrundlagethematisiert werden.

Nadim Sarfraz
24.6.2025, 20:28:48
Liebe @[Juramaus](29320), gute Frage! Solange der durch den Widerspruchsbescheid modifizierte VA auch auf die ursprüngliche
Ermächtigungsgrundlagegestützt werden kann, halte ich die Thematisierung des Streits bei einer Anfechtung nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für nicht erforderlich. Verwaltungsgerichte sprechen den Streit dort auch nicht an. Allerdings ließe sich die Thematik in der Klausur trotzdem kurz anreißen, indem man kurz erwähnt, dass der Streit um die
Ermächtigungsgrundlagebeim verbösernden Widerspruchsbescheid in diesem Fall nicht entschieden zu werden braucht - das gibt im Zweifel einen Extrahaken. (: Liebe Grüße, Nadim für das Jurafuchs-Team
Semi
14.6.2025, 15:06:24
Hier fehlt meines Erachtens noch die Nennung weiterer Besonderheiten im Rahmen der
Begründetheit. Also Zuständigkeit und Anhörungserfordernis bei der rip. LG

Linne Hempel
24.6.2025, 17:54:56
Hallo Semi, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team