Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Was sind die wichtigsten Kritikpunkte an der Wahlrechtsreform?
Was sind die wichtigsten Kritikpunkte an der Wahlrechtsreform?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra (L) und Franky (F) unterhalten sich über die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition von 2023. L hat gehört, dass einige Punkte aus verfassungsrechtlicher Sicht heftig umstritten sind und das BVerfG aktuell mit der Prüfung der Gesetzesänderungen beschäftigt ist. F fragt, was die größten Kritikpunkte an der Reform sind.
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Einordnung des Falls
Was sind die wichtigsten Kritikpunkte an der Wahlrechtsreform?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Abschaffung der Grundmandatsklausel mit der Verfassung vereinbar ist.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zwischen der Einbringung des Vorschlags, die Grundmandatsklausel abzuschaffen, und der Verabschiedung des Gesetzes lagen nur zehn Tage. Könnte hierin ein Verstoß gegen Art. 42 Abs. 1 GG (Öffentlichkeit der Verhandlung) und Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG liegen?
Ja!
3. Mit dem Wegfall der Grundmandatsklausel stellt sich insbesondere auch die Frage, ob die 5%-Sperrklausel weiterhin mit der Verfassung vereinbar ist.
Genau, so ist das!
4. Dass nach dem Prinzip der Zweitstimmendeckung Wahlkreissiegende mit schlechten Ergebnissen keinen Sitz im Parlament erhalten, wird als verfassungsrechtlich unproblematisch angesehen.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Einige sehen in der Wahlrechtsreform einen Systemwechsel hin zu einer reinen Verhältniswahl. Ein Systemwechsel sei an Art. 21 GG zu messen.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
slyvior
28.6.2024, 09:09:35
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber die Argumentation verstehe ich nicht so ganz. Inwieweit beeinträchtigt das neue Wahlrecht das Bundesstaatsprinzip?
Leo Lee
29.6.2024, 10:31:19
Hallo slyvior, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Um das komische Gefühl vorab auszuräumen: Du bist überhaupt nicht alleine damit. Dieses Argument rührt vom Alexander Dobrindt, der wie folgt argumentiert: Weil die Grundmandatsklausel (die allen voran regionale Strömungen erfassen soll) gestrichen wird, werden regionale Kräfte – wie eben die CSU in Bayern – nicht mehr berücksichtigt, was als eine Art „Benachteiligung“ der Region (er meint damit Bayern) darstellen könnte. Und Benachteiligung Bayerns ist natürlich nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, weil alle Bundesländer gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Das ist eine bloße Vermutung, denn konkrete Belege oder Argumente lieferte der Dobrindt nicht. I.Ü. ist es auch ganz interessant, zumal das BVerfG die Grundmandatsklausel mit der sog. Integrationsfunktion (Integration regional starker politischer Strömungen) gerechtfertigt. Es bleibt mithin abzuwarten, ob die CSU diese Begründung bei der mdl. Verhandlung konkretisieren wird :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo