ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Besonderheiten beim Rubrum – Parteibezeichnung (§ 766 ZPO)
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Besonderheiten beim Rubrum – Parteibezeichnung (§ 766 ZPO)
6. April 2026
4 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Im Rubrum eines Erinnerungsbeschlusses sind die Parteien zu benennen. Hier musst Du Dir ein paar Besonderheiten merken. Welche der folgenden Aussagen ist diesbezüglich korrekt?
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