Rechtsquellen formelles Strafrecht - RiStBV
1. September 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

B wird als Beschuldigter vernommen. Danach stellt Staatsanwältin S das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 StPO ein. Davon will sie B in Kenntnis setzen. B beantragte, auch die Gründe für die Einstellung zu erfahren. S fragt sich, ob sie B nun auch die Gründe mitteilen muss.
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