Rechtsquellen formelles Strafrecht - JGG
5. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der zum Tatzeitpunkt 15-jährige B klaut einem Schulkameraden sein Handy. Richterin R will auf Antrag des Staatsanwalts S gegen B einen Strafbefehl (§ 407 StPO) wegen Diebstahls (§ 242 StGB) erlassen.
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Einordnung des Falls
Rechtsquellen formelles Strafrecht - JGG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Strafbefehl ermöglicht die Erledigung einfach gelagerter Fälle von geringerer Tatschwere im schriftlichen Verfahren (§ 407 StPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das JGG trifft besondere Regelungen für das Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, die in seinem Anwendungsbereich den Regeln der StPO und des StGB vorgehen (siehe § 1 JGG).
Genau, so ist das!
3. Hier ist der Anwendungsbereich des JGG eröffnet (§ 1 Abs. 1 JGG).
Ja, in der Tat!
4. Auch im Verfahren gegen den B ist der Erlass eines Strafbefehls zulässig (§ 407 StPO, § 79 JGG).
Nein!
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