Öffentliches Recht

Grundrechte

Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)

Unmittelbarer Eingriff (zB staatliche Gebote, Sanktionen)

Unmittelbarer Eingriff (zB staatliche Gebote, Sanktionen)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der 1933 emigrierte Schriftsteller K schildert in seinem Roman "Mephisto" Aufstieg und Karriere des opportunistischen Schauspielers Hendrik H. in Nazideutschland. Vorlage war der echte Schauspieler Gustaf G., den K kannte. Dessen Alleinerbe erwirkt ein Verbot gegen Verleger V, "Mephisto" zu veröffentlichen.

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Einordnung des Falls

Unmittelbarer Eingriff (zB staatliche Gebote, Sanktionen)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Verbot, „Mephisto“ zu veröffentlichen, berührt den Schutzbereich der Kunstfreiheit des V (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG).

Ja!

Die Kunstfreiheit schützt nicht nur die künstlerische Betätigung (den „Werkbereich“), sondern auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks (den „Wirkbereich“). Der persönliche Schutzbereich der Kunstfreiheit schützt - gerade im "Wirkbereich" - damit auch denjenigen, der eine unentbehrliche Mittlerfunktion zwischen Kunstwerk und Publikum ausübt. Zu solchen Kommunikationsmittlern gehören etwa Verleger, Produzenten, Galeristen oder Agenten. Der Roman fällt in den sachlichen Schutzbereich der Kunst. Gerade im Hinblick auf dessen Verbreitung kann sich Verleger V auf die Kunstfreiheit berufen.
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2. Wurde durch das gerichtliche Verbot gegen V in dessen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG) eingegriffen?

Genau, so ist das!

Ein Eingriff in die Kunstfreiheit liegt vor, wenn der Staat den Grundrechtsträger in seinem Werk- oder Wirkbereich beeinträchtigt. Eingriffe können in vielfältigen Formen erfolgen, etwa durch Auftrittsverbote, Publikationsverbote, über Zensur oder strafrechtliche Verurteilungen. Durch das gerichtliche Verbot wurde V in seinen Wirkungsmöglichkeiten beschränkt, da ihm die Veröffentlichung des Romans untersagt wurde. Hierin liegt ein unmittelbarer Eingriff in die Kunstfreiheit.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TO

TonksBlack

6.4.2024, 05:28:52

Der Fall kommt auch in den anderen Leveln der Kunstfreiheit vor. Dort wurden sie bisher nicht ausgeschrieben. Nur als Hinweis, falls es einheitlich sein soll. Ihr seid super und rettet meine Examensvorbereitung :)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

8.4.2024, 18:36:24

Lieben Dank, TonksBlack! Wir haben das nun vereinheitlicht :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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