Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Mittelbare Eingriffe - „Trittbrettfahrer“ des verhüllten Reichstags
Mittelbare Eingriffe - „Trittbrettfahrer“ des verhüllten Reichstags
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Künstler C will den Reichstag verhüllen. Zu dem Zeitpunkt der Verhüllung will nun Künstler A 100 m entfernt ein weiteres sehr großes Kunstwerk im Freien ausstellen, für welches er schon eine Baugenehmigung hat. C fühlt sich in seiner Kunstfreiheit verletzt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Mittelbare Eingriffe - „Trittbrettfahrer“ des verhüllten Reichstags
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Baubehörden haben im Rahmen ihrer bauaufsichtlichen Aufgaben nur begrenzt Grundrechte zu beachten.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da C durch die erteilte Baugenehmigung lediglich mittelbar beeinträchtigt wird, liegt kein Eingriff in Cs Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG) vor?
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!