Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Mündlichkeitsgrundsatz, § 261 StPO (Einführung)
Mündlichkeitsgrundsatz, § 261 StPO (Einführung)
26. August 2025
2 Kommentare
4,5 ★ (2.137 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Referendarin R beschäftigt sich zum ersten Mal mit der Bedeutung des Mündlichkeitsgrundsatz (§ 261 StPO). Sie fragt sich auch, wie sie in einer Revisionsklausur am besten in die Prüfung einsteigt.
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