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Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)

Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)

12. Juli 2025

12 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

G verklagt S auf Zahlung €3.000. Das Gericht verurteilt S entsprechend und erklärt das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Als G die Zwangsvollstreckung einleitet, legt S Vollstreckungsabwehrklage ein. S meint, dass G inzwischen keinen Zahlungsanspruch mehr gegen ihn hat.

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Einordnung des Falls

Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Vollstreckungsabwehrklage ist statthaft (§ 767 Abs. 1 ZPO).

Ja!

Eine Vollstreckungsabwehrklage ist statthaft, wenn der Kläger materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch hat (§ 767 Abs. 1 ZPO). S ist der Ansicht, dass G keinen Zahlungsanspruch in Höhe von €3.000 gegen ihn hat. Das bedeutet, er macht materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend. Anders als bei einer Berufung darf der Vollstreckungsschuldner nach § 767 Abs. 2 ZPO nur solche Einwendungen erheben, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sind. Dies ist jedoch keine Frage der Statthaftigkeit/Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Vollstreckungsabwehrklage.
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2. Genauso wie die Einlegung einer Berufung muss auch die Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Für die Berufung gibt es in § 517 ZPO eine Frist. Die Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage ist demgegenüber jedoch an keine Frist gebunden. Für eine Vollstreckungsabwehrklage gilt zwar keine Klagefrist. Dennoch unterliegt sie einer gewissen zeitlichen Begrenzung: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage besteht nur, solange die Zwangsvollstreckung noch nicht beendet ist.

3. G darf bereits aus dem Urteil vollstrecken, bevor es formell rechtskräftig ist.

Ja, in der Tat!

Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die (formell) rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind (§ 704 ZPO). Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt. G muss daher nicht warten bis es formell rechtskräftig ist, ehe er daraus vollstrecken kann. Die Zwangsvollstreckung darf grundsätzlich also bereits vor der formellen Rechtskraft des Urteils betrieben werden. Wie bei einer Berufung besteht jedoch auch nach Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung durch einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung vorläufig zu stoppen (§ 769 ZPO).

4. Auf eine erfolgreiche Vollstreckungsabwehrklage hin hebt das Gericht das Urteil auf.

Nein!

Auf eine erfolgreiche Vollstreckungsabwehrklage hin erklärt das Gericht die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulässig, was dessen Vollstreckbarkeit beseitigt (§ 775 Nr. 1 Alt. 3 ZPO). Der Titel selbst besteht jedoch fort. Anders bei der Berufung, wo das Urteil aufgehoben und somit der Titel als solcher nicht mehr besteht.

5. Wenn die Vollstreckungsabwehrklage des S Erfolg hat, kann G nicht mehr gegen S vollstrecken.

Genau, so ist das!

Auf eine zulässige und begründete Vollstreckungsabwehrklage hin erklärt das Gericht die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulässig. Dies begründet ein Vollstreckungshindernis nach § 775 Nr. 1 Alt. 3 ZPO. Folglich wird die Vollstreckbarkeit des Titels beseitigt. Wenn die Vollstreckungsabwehrklage des S Erfolg hat, wird das Gericht die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil für unzulässig erklären. Dies beseitigt die Vollstreckbarkeit des Titels.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dolo Agate

Dolo Agate

16.2.2025, 14:39:19

Wenn man, nach erfolgreicher

Vollstreckungsabwehrklage

nicht mehr aus dem Titel vollstrecken kann, warum wird dann trotzdem in einem separaten Klageantrag oftmals die Titelherausgabe verlangt? Was ist der Hintergrund davon?

Lilli

Lilli

21.2.2025, 11:34:38

Damit soll einfach sichergegangen werden, dass es nicht zu einer missbräuchlichen

Verwendung

des Titels kommt. Ich glaube, in dem Kurs gibt’s auch noch einen kleinen Fall zur

Titelherausgabeklage

, die sich (str.) auf

§ 371 BGB

analog stützt und sowohl als Annex, als auch isoliert geltend gemacht werden kann.

Dolo Agate

Dolo Agate

21.2.2025, 23:07:09

Vielen lieben Dank @[Lilli](145116) ✨

LO

Lorenz

9.4.2025, 15:06:35

Das lief so im 2. Examen in BW im Dezember. Gab dann 7 oder 8 Klageanträge, u.a. wg. der Herausgabe des Titels.

FL

Florian

13.5.2025, 10:31:19

Same in NRW im Dezember, war Ringtausch

SPA

sparfüchsin

16.6.2025, 18:32:11

Hab auch schon mal angemerkt, dass Fragen zu 371 analog hilfreich wären, weil das oft dran kommt.

FL

Florian

1.7.2025, 09:11:41

Vielleicht wäre es noch wissenswert zu ergänzen, dass die

Titelherausgabeklage

eine normale Leistungsklage ist, also für diese die allgemeinen Regeln gelten.

MO

Moritz94

28.6.2025, 18:30:37

Bitte in der Subsumtion zur dritten Teilaufgabe im zweiten Satz nach "warten" ein Komma einfügen.

julivis

julivis

3.7.2025, 11:08:43

Hör doch mal auf damit :D Hier wird sich so viel Mühe gegeben und die Aufgaben sind klasse. Und nun will ich rechtliche Fragen in den Kommentaren lesen und stoße immer nur auf deine pedantischen Hinweise auf Komma-Fehler!

MO

Moritz94

3.7.2025, 12:44:47

Danke für Deine Nachricht! Ist mir deutlich lieber als das stumpfe Downvoten manch anderer. Es geht mir mitnichten darum, die Aufgaben oder gar das System Jurafuchs herabzuwerten. Das Team macht einen guten Job und in anderen Bereichen (bspw. die Aufgaben zum öffentlichen Recht) ist die Sprache tadellos. Anderenfalls würde ich diese Plattform nicht täglich nutzen. ;-) Die Fehler, auf die ich aufmerksam mache, sind aber keine Lappalien wie bspw. ein fehlendes Satzzeichen am Ende eines Satzes, ein fehlendes Leerzeichen zwischen Satzzeichen und nächstem Satzbeginn oder eine nur einseitig vorhandene Einklammerung. Vielmehr habe ich mich auf solche Grammatikfehler beschränkt, die m. E. n. korrekturwürdig sind. Mich (und damit bin ich nicht allein) stören grammatikalische Fehler, insbesondere falsche oder fehlende Kommata, unheimlich in meinem Lesefluss. Jedes Mal bleibe ich beim Wiederholen der Aufgaben gedanklich daran hängen. Allgemein bin ich schon seit dem Studium der Meinung, dass korrektes (Schrift-)Deutsch in der Juristerei zu wenig beachtet wird, auch bspw. im Hinblick auf unsere AG-Materialien. Lehrbücher und Skripten werden i. d. R. vor der Veröffentlichung korrekturgelesen. Quasi als Ersatz dafür betätige ich mich hier (zugegebenermaßen recht oft) im eigenen Interesse als "kostenloser Korrekturleser" im laufenden Betrieb, um die sprachliche Qualität der Aufhaben weiter zu verbessern. Die Threads, die ich dabei produziere, sollen keineswegs lange stehen bleiben. Vielmehr hoffe ich auf baldige Umsetzung der Korrekturen durch das Jurafuchs-Team! Bis dahin bitte ich Dich und andere, meine Hinweise zu ignorieren (wie den einen oder anderen Kommafehler).

julivis

julivis

4.7.2025, 09:45:46

Ich kann das im Ansatz verstehen. Vielleicht möchtest du ja deine - anscheinend existierende Energie - ja aber stattdessen auch darauf verwenden, die Themen juristisch zu betrachten und spannende Denkanstöße zu geben. Der Augenmerk sollte doch auf dem Durchdringen des jeweiligen Themas liegen. Ich bin so vertieft, das mir die von dir ausgewiesenen Fehler tatsächlich bisher nicht aufgefallen sind, obwohl ich meine keine schlechte Rechtschreibung zu haben. Was mir aber ins Auge sticht und ich nicht mehr übersehen kann sind deine Kommentare hinter jedem einzelnen Kapitel im ZVR. Davon fühle ich mich inzwischen "getriggert". Ich gelobe aber auch da Besserung und versuche, mich davon nicht mehr so in Rage bringen zu lassen. Denn eigentlich will ich nur für das anstehende Examen lernen - und du wahrscheinlich auch.

MO

Moritz94

7.7.2025, 16:57:46

In der Tat, das zweite StEx steht mir fast unmittelbar bevor und Kommafehler suchen hievt mich nicht über den Strich. :D Den Störfaktor beim Lesen kann ich trotzdem wirklich schwer ausblenden - denke aber, die meisten Fehler dürfte ich mittlerweile aufgezeigt haben. Außerdem werde ich meine Threads nach Fehlerbehebung löschen, falls das nicht schon die Mods tun. Viel Erfolg Dir!

MO

Moritz94

8.7.2025, 16:04:56

Damit der Thread bald gelöscht werden kann, markiere ich mal @[Tim Gottschalk](287974). :)


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