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Einführung

Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)

Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)

26. August 2025

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G verklagt S auf Zahlung €3.000. Das Gericht verurteilt S entsprechend und erklärt das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Als G die Zwangsvollstreckung einleitet, legt S Vollstreckungsabwehrklage ein. S meint, dass G inzwischen keinen Zahlungsanspruch mehr gegen ihn hat.

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