Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Einführung
Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)
Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)
7. Mai 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (3.654 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verklagt S auf Zahlung €3.000. Das Gericht verurteilt S entsprechend und erklärt das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Als G die Zwangsvollstreckung einleitet, legt S Vollstreckungsabwehrklage ein. S meint, dass G inzwischen keinen Zahlungsanspruch mehr gegen ihn hat.
Diesen Fall lösen 90,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vollstreckungsabwehrklage ist statthaft (§ 767 Abs. 1 ZPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Genauso wie die Einlegung einer Berufung muss auch die Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. G darf bereits aus dem Urteil vollstrecken, bevor es formell rechtskräftig ist.
Ja, in der Tat!
4. Auf eine erfolgreiche Vollstreckungsabwehrklage hin hebt das Gericht das Urteil auf.
Nein!
5. Wenn die Vollstreckungsabwehrklage des S Erfolg hat, kann G nicht mehr gegen S vollstrecken.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dolo Agate
16.2.2025, 14:39:19
Wenn man, nach erfolgreicher
Vollstreckungsabwehrklagenicht mehr aus dem Titel vollstrecken kann, warum wird dann trotzdem in einem separaten
Klageantragoftmals die
Titelherausgabeverlangt? Was ist der Hintergrund davon?

Lilli
21.2.2025, 11:34:38
Damit soll einfach sichergegangen werden, dass es nicht zu einer missbräuchlichen
Verwendungdes Titels kommt. Ich glaube, in dem Kurs gibt’s auch noch einen kleinen Fall zur
Titelherausgabeklage, die sich (str.) auf
§ 371 BGBanalog stützt und sowohl als Annex, als auch isoliert geltend gemacht werden kann.

Dolo Agate
21.2.2025, 23:07:09
Vielen lieben Dank @[Lilli](145116) ✨
Lorenz
9.4.2025, 15:06:35
Das lief so im 2. Examen in BW im Dezember. Gab dann 7 oder 8 Klageanträge, u.a. wg. der Herausgabe des Titels.