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Die ZVR-Klausur
Einführung
Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)
Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)
12. Juli 2025
12 Kommentare
4,7 ★ (5.319 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verklagt S auf Zahlung €3.000. Das Gericht verurteilt S entsprechend und erklärt das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Als G die Zwangsvollstreckung einleitet, legt S Vollstreckungsabwehrklage ein. S meint, dass G inzwischen keinen Zahlungsanspruch mehr gegen ihn hat.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vollstreckungsabwehrklage ist statthaft (§ 767 Abs. 1 ZPO).
Ja!
2. Genauso wie die Einlegung einer Berufung muss auch die Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. G darf bereits aus dem Urteil vollstrecken, bevor es formell rechtskräftig ist.
Ja, in der Tat!
4. Auf eine erfolgreiche Vollstreckungsabwehrklage hin hebt das Gericht das Urteil auf.
Nein!
5. Wenn die Vollstreckungsabwehrklage des S Erfolg hat, kann G nicht mehr gegen S vollstrecken.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dolo Agate
16.2.2025, 14:39:19
Wenn man, nach erfolgreicher
Vollstreckungsabwehrklagenicht mehr aus dem Titel vollstrecken kann, warum wird dann trotzdem in einem separaten Klageantrag oftmals die Titelherausgabe verlangt? Was ist der Hintergrund davon?

Lilli
21.2.2025, 11:34:38
Damit soll einfach sichergegangen werden, dass es nicht zu einer missbräuchlichen
Verwendungdes Titels kommt. Ich glaube, in dem Kurs gibt’s auch noch einen kleinen Fall zur
Titelherausgabeklage, die sich (str.) auf
§ 371 BGBanalog stützt und sowohl als Annex, als auch isoliert geltend gemacht werden kann.

Dolo Agate
21.2.2025, 23:07:09
Vielen lieben Dank @[Lilli](145116) ✨
Lorenz
9.4.2025, 15:06:35
Das lief so im 2. Examen in BW im Dezember. Gab dann 7 oder 8 Klageanträge, u.a. wg. der Herausgabe des Titels.
Florian
13.5.2025, 10:31:19
Same in NRW im Dezember, war Ringtausch
sparfüchsin
16.6.2025, 18:32:11
Hab auch schon mal angemerkt, dass Fragen zu 371 analog hilfreich wären, weil das oft dran kommt.
Florian
1.7.2025, 09:11:41
Vielleicht wäre es noch wissenswert zu ergänzen, dass die
Titelherausgabeklageeine normale Leistungsklage ist, also für diese die allgemeinen Regeln gelten.
Moritz94
28.6.2025, 18:30:37
Bitte in der Subsumtion zur dritten Teilaufgabe im zweiten Satz nach "warten" ein Komma einfügen.
julivis
3.7.2025, 11:08:43
Hör doch mal auf damit :D Hier wird sich so viel Mühe gegeben und die Aufgaben sind klasse. Und nun will ich rechtliche Fragen in den Kommentaren lesen und stoße immer nur auf deine pedantischen Hinweise auf Komma-Fehler!
Moritz94
3.7.2025, 12:44:47
Danke für Deine Nachricht! Ist mir deutlich lieber als das stumpfe Downvoten manch anderer. Es geht mir mitnichten darum, die Aufgaben oder gar das System Jurafuchs herabzuwerten. Das Team macht einen guten Job und in anderen Bereichen (bspw. die Aufgaben zum öffentlichen Recht) ist die Sprache tadellos. Anderenfalls würde ich diese Plattform nicht täglich nutzen. ;-) Die Fehler, auf die ich aufmerksam mache, sind aber keine Lappalien wie bspw. ein fehlendes Satzzeichen am Ende eines Satzes, ein fehlendes Leerzeichen zwischen Satzzeichen und nächstem Satzbeginn oder eine nur einseitig vorhandene Einklammerung. Vielmehr habe ich mich auf solche Grammatikfehler beschränkt, die m. E. n. korrekturwürdig sind. Mich (und damit bin ich nicht allein) stören grammatikalische Fehler, insbesondere falsche oder fehlende Kommata, unheimlich in meinem Lesefluss. Jedes Mal bleibe ich beim Wiederholen der Aufgaben gedanklich daran hängen. Allgemein bin ich schon seit dem Studium der Meinung, dass korrektes (Schrift-)Deutsch in der Juristerei zu wenig beachtet wird, auch bspw. im Hinblick auf unsere AG-Materialien. Lehrbücher und Skripten werden i. d. R. vor der Veröffentlichung korrekturgelesen. Quasi als Ersatz dafür betätige ich mich hier (zugegebenermaßen recht oft) im eigenen Interesse als "kostenloser Korrekturleser" im laufenden Betrieb, um die sprachliche Qualität der Aufhaben weiter zu verbessern. Die Threads, die ich dabei produziere, sollen keineswegs lange stehen bleiben. Vielmehr hoffe ich auf baldige Umsetzung der Korrekturen durch das Jurafuchs-Team! Bis dahin bitte ich Dich und andere, meine Hinweise zu ignorieren (wie den einen oder anderen Kommafehler).
julivis
4.7.2025, 09:45:46
Ich kann das im Ansatz verstehen. Vielleicht möchtest du ja deine - anscheinend existierende Energie - ja aber stattdessen auch darauf verwenden, die Themen juristisch zu betrachten und spannende Denkanstöße zu geben. Der Augenmerk sollte doch auf dem Durchdringen des jeweiligen Themas liegen. Ich bin so vertieft, das mir die von dir ausgewiesenen Fehler tatsächlich bisher nicht aufgefallen sind, obwohl ich meine keine schlechte Rechtschreibung zu haben. Was mir aber ins Auge sticht und ich nicht mehr übersehen kann sind deine Kommentare hinter jedem einzelnen Kapitel im ZVR. Davon fühle ich mich inzwischen "getriggert". Ich gelobe aber auch da Besserung und versuche, mich davon nicht mehr so in Rage bringen zu lassen. Denn eigentlich will ich nur für das anstehende Examen lernen - und du wahrscheinlich auch.
Moritz94
7.7.2025, 16:57:46
In der Tat, das zweite StEx steht mir fast unmittelbar bevor und Kommafehler suchen hievt mich nicht über den Strich. :D Den Störfaktor beim Lesen kann ich trotzdem wirklich schwer ausblenden - denke aber, die meisten Fehler dürfte ich mittlerweile aufgezeigt haben. Außerdem werde ich meine Threads nach Fehlerbehebung löschen, falls das nicht schon die Mods tun. Viel Erfolg Dir!
Moritz94
8.7.2025, 16:04:56
Damit der Thread bald gelöscht werden kann, markiere ich mal @[Tim Gottschalk](287974). :)