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Verjährung

13. April 2026

8 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Eigentümerin E hat gegen Bucheigentümer B einen Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB), welcher bereits vor 35 Jahren entstanden ist. Erst jetzt, im Jahr 2024, macht E den Anspruch geltend. B meint, dass E den Anspruch nach so langer Zeit „nicht mehr geltend machen“ könne.

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