Prozessfähigkeit: Fortsetzung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die fünfjährige B möchte unter Berufung auf eine Verletzung ihrer Meinungs- und Glaubensfreiheit Verfassungsbeschwerde erheben. Ihre Eltern unterstützen sie in ihrem Vorhaben und vertreten sie bei der Erhebung der Verfassungsbeschwerde.
Diesen Fall lösen 92,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Prozessfähigkeit: Fortsetzung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Prozessfähigkeit im Zusammenhang eines Gerichtsverfahrens bedeutet die Fähigkeit, einen Prozess zu führen und Prozesshandlungen vorzunehmen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Enthält das BVerfGG eigene Regelungen zur Prozessfähigkeit in den Verfahren nach § 13 BVerfGG?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ist B selbst prozessfähig im Rahmen der Verfassungsbeschwerde?
Nein!
4. Kann B durch ihre Eltern als gesetzliche Vertreter bei der Vornahme von Prozesshandlungen im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vertreten werden?
Genau, so ist das!
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