Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Täter und Teilnehmer töten jeweils aus Habgier
Täter und Teilnehmer töten jeweils aus Habgier
15. Juli 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (51.357 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T tötet die O, weil ihm M, der Ehemann der O, dafür €25.000 zahlt. M möchte auf diesem Weg an das Erbe schneller herankommen.
Diesen Fall lösen 82,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Täter und Teilnehmer töten jeweils aus Habgier
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die O aus "Habgier" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3 StGB) getötet.
Ja, in der Tat!
2. Beim Mordmerkmal der "Habgier" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3 StGB) handelt es sich um ein täterbezogenes Mordmerkmal.
Ja!
3. Die Rechtsprechung wendet § 28 Abs. 2 StGB bei täterbezogenen Mordmerkmalen an.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Literatur wendet § 28 Abs. 2 StGB bei täterbezogenen Mordmerkmalen an.
Ja, in der Tat!
5. Nach der Rechtsprechung hat M den T zum Mord aus Habgier (§§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3, 26 StGB) angestiftet.
Ja!
6. Nach der Literatur hat M den T zum Mord aus Habgier (§§ 212 Abs. 1, 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3, 26 StGB) angestiftet.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Fabian
7.1.2024, 15:09:20
Die
Habgierdes M müsste dann noch einmal separat im subjektiven Tatbestand geprüft werden, richtig?
Wolli
17.5.2024, 15:39:47
Mitunter wird bei §28 II nicht im subjektiven Tatbestand das MM des Teilnehmers Teilnehmers geprüft, sondern nach dem subjektiven Tatbestand unter 3. "
Tatbestandsverschiebung" als eigener Gliederungspunkt.
Robert
26.6.2025, 11:57:34
In der ersten Vertiefungsbox wird beschrieben, dass die Terminologie von § 211 schon „unlängst veraltet“ sei. Richtig wäre wohl das genaue Gegenteil, dass sie nämlich schon längst veraltet ist.

Linne Hempel
11.7.2025, 15:48:14
Hallo Robert, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße,
Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team