Zivilrecht
Mietrecht
Mietverhältnisse über Wohnraum
Der sich aus dem Mietervorkaufsrecht ergebende Eigentums- verschaffungsanspruch ist auch vormerkungsfähig, nach hM wenn der Mieter das Vorkaufsrecht ausgeübt hat
Der sich aus dem Mietervorkaufsrecht ergebende Eigentums- verschaffungsanspruch ist auch vormerkungsfähig, nach hM wenn der Mieter das Vorkaufsrecht ausgeübt hat
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M bewohnt eine Wohnung, an welcher nach Überlassung an ihn Wohnungseigentum begründet wurde. Sodann schließt Eigentümerin und Vermieterin V einen Kaufvertrag über €200.000 mit C. M übt sein Vorkaufsrecht formgerecht gegenüber V aus.
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Einordnung des Falls
Der sich aus dem Mietervorkaufsrecht ergebende Eigentums- verschaffungsanspruch ist auch vormerkungsfähig, nach hM wenn der Mieter das Vorkaufsrecht ausgeübt hat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat ein vorrangiges Vorkaufsrecht, sodass die Eintragung von C im Grundbuch nicht mehr möglich ist.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. M kann seinen Übereignungsanspruch durch eine Vormerkung sichern lassen.
Genau, so ist das!
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