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Unterschied der Begründetheit des Eilrechtsschutzes von Hauptsache: Summarische Prüfung, Glaubhaftmachung
Gemeinde G hat mit dem Ausbau von Parkplätzen vor Ls Haus begonnen. L stellt einen Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO, gerichtet auf die vorläufige Unterlassung des Baus. Denn nach den Bauplänen würden die Parkplätze nur einen Meter vor ihrem Eingang gebaut werden. Nach den einschlägigen Vorschriften muss der Abstand bei mindestens 1,5 Metern liegen.