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Briefhypothek 2- Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 2
Briefhypothek 2- Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H überträgt G eine Briefhypothek. Auf dem Brief sind fälschlicherweise €15.000 eingetragen, im Grundbuch hingegen die tatsächlichen €9.000.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Briefhypothek 2- Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat die Briefhypothek über €15.000 nach §§ 398, 1154, 1153 BGB erworben.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat die Briefhypothek über €15.000 nach §§ 398, 1154, 1153, 1155 S. 1 BGB gutgläubig erworben.
Nein, das trifft nicht zu!
3. G hat die Briefhypothek über €9.000 nach §§ 398, 1154, 1153 BGB erworben.
Ja!
4. Ein Erwerber sollte immer Grundbuch und Hypothekenbrief einsehen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
cann1311
10.2.2023, 16:18:20
Schöner Praxistipp :D
jess11O
24.8.2024, 18:09:47
Das ist vielleicht eine doofe Frage, aber wie kann ein Erwerber denn durch Anschauung des Briefs und des Grundbuchs erkennen, welche der sich unterscheidenden Angaben unrichtig ist?
Florian
9.10.2024, 17:47:22
Ich glaube, es geht primär darum, dass der Erwerber überhaupt sieht, dass ein Unterschied besteht. Die Klärung kommt dann im nächsten Schritt, so meine Vermutung 😅
Blotgrim
6.11.2024, 08:09:53
Genau denn dann erkenne ich das z.B. die Hypothek nicht gleich hoch in Brief und Buch sind. Das kann dann einen Vorteil geben, da in vielen Konstellationen wie z.B hier die Hypothek nicht gutgläubig erworben wird, sei es weil wie hier die höhere Hypothek im Brief steht oder weil der Brief den guten Glauben des Grundbuchs zerstört. So oder so ist es gut zu wissen dass man die Hypothek nicht in der Form erwirbt wie man es erwartet