Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Pfandflaschen | Individualisierte Pfandflaschen
Pfandflaschen | Individualisierte Pfandflaschen
14. Juli 2025
16 Kommentare
4,8 ★ (30.943 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

D entwendet zwei Säcke mit leeren Flaschen vom Pfandlagerhof des Getränke-Einzelhändlers H, um sie anschließend zum Zwecke der Erlangung des Flaschen"Pfandes" zurückzugeben. Es handelt sich um Individualflaschen. D geht davon aus, dass das Eigentum an den Flaschen in jedem Fall auf den Käufer übergegangen ist.
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Einordnung des Falls
Pfandflaschen | Individualisierte Pfandflaschen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D hat eine fremde bewegliche Sache weggenommen im Sinne von § 242 Abs. 1 StGB.
Ja, in der Tat!
2. Für die Zueignungsabsicht kommt es darauf an, ob D die Flaschen unter Leugnung fremden Eigentums zurückgeben wollte.
Ja!
3. Als Käufer der Flasche wäre D auch die Flasche übereignet worden.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Da es auf die objektive Eigentumslage ankommt, handelte D nicht mit Zueignungsabsicht.
Nein, das trifft nicht zu!
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