Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Verwaltungsrecht BT: Polizei- und Ordnungsrecht
Legendierte Polizeikontrolle
Legendierte Polizeikontrolle
20. Mai 2025
2 Kommentare
4,6 ★ (9.069 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aufgrund verdeckter Ermittlungen erhält die Polizei Hinweise auf einen Drogentransport. Sie bringt daher einen Peilsender am Fahrzeug des T an und lässt es – ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss – bei einer „zufälligen“ Verkehrskontrolle anhalten und durchsuchen.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Legendierte Polizeikontrolle
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Fahrzeugdurchsuchung ist eine sog. doppelfunktionale Maßnahme, da die Polizei sowohl repressiv als auch präventiv tätig wird.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der Rechtsprechung des BVerwG richtet sich die Zuordnung einer doppelfunktionalen Maßnahme zum Straf- oder zum Gefahrenabwehrrecht nach dem Schwerpunkt der Maßnahme (sog. Schwerpunkttheorie).
Genau, so ist das!
3. Der Schwerpunkt der doppelfunktionalen Maßnahme ist nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ausschlaggebend dafür, ob das Verwaltungs- oder das ordentliche Gericht zuständig ist.
Ja, in der Tat!
4. Die Fahrzeugdurchsuchung bei T dient schwerpunktmäßig der Strafverfolgung, also repressiven Zwecken.
Ja!
5. Da bereits ein Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) gegen T vorlag, kann die Polizei ihr Vorgehen auf die Ermächtigungsgrundlage zur Durchsuchung bei Beschuldigten (§ 102 StPO) stützen.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Trotz des Schwerpunkts im repressiven Bereich kann die Maßnahme nach Ansicht des BGH auf die polizeirechtliche Befugnisnorm zur Durchsuchung (im Ausgangsfall § 37 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 Heiz-SOG) gestützt werden.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Roxxin
2.4.2025, 12:54:13
wenn der BGH eine polizeirechtliche
Ermächtigungsgrundlagefür einschlägigen hält, muss er das Verfahren dann an den Verwaltungsrechtsweg abgeben?
P K
2.4.2025, 17:46:43
Dem Fall des BGH lag eine Revision gegen eine strafgerichtliche Verurteilung zugrunde. Die Durchsuchung an sich war nicht streitgegenständlich. Deswegen stellt sich die Frage nicht. Ebenso wenig dürfte sich die Frage stellen, wenn der Be
schuldigte
Beschwerde gegen den Durchsuchungs
beschlusseinlegt. Eine Verweisung an das VG käme wohl nur in Betracht, wenn der Durchsuchung eine ermittlungsrichterliche Anordnung zugrunde läge und er gerichtliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO beantragt. Es spricht einiges dafür, dass in einem solchen Fall jedenfalls dann keine Verweisung notwendig ist, wenn die Einschlägigkeit des Polizeirechts Ergebnis dessen ist, dass der Tatbestand der strafprozessualen Rechtsgrundlage nicht erfüllt ist. Denn bei dieser Handhabung würde man quasi weite Teile der
Begründetheitin die Rechtswegeröffnung verlagern. Dem kann man nur begegnen, indem man die Frage stellt, auf welcher Grundlage die Polizei aus Sicht eines objektiven Betrachters handeln wollte. Eine davon zu trennende Frage, ob diese für einschlägig befundene Grundlage die Maßnahme auch trägt. Das Gericht des hiernach zulässigen Rechtswegs hat den Rechtsstreit unter sämtlichen Gesichtspunkten, d.h. auch materiellen Polizeirecht, zu entscheiden, § 17 Abs. 2 GVG. Der BGH sagt insoweit lediglich: Dass repressiv gehandelt wurde, sperrt das Polizeirecht nicht.