Aufstiegsverbot für Fluglaternen durch Polizeiverordnung

19. Oktober 2025

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Fluglaternen erhalten Auftrieb durch eine brennende Kerze. Sie sind während des Flugs wiederholt in Brand geraten und brennend abgestürzt. Die zuständige sächsische Landesbehörde verbietet generell das Steigenlassen von Fluglaternen durch Polizeiverordnung.

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