Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
Deutschengrundrecht: Persönlicher Schutzbereich: Deutsche --> EU-Bürger
Deutschengrundrecht: Persönlicher Schutzbereich: Deutsche --> EU-Bürger
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gemeinde G hat ein Müllproblem und sucht zwei neue Müllmänner. Neben dem deutschen Staatsangehörigen Heinz Müller bewirbt sich auf die Jobausschreibung noch Jacques Courbet (J), ein seit langem in Deutschland wohnender französischer Staatsbürger. G lehnt J pauschal ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Deutschengrundrecht: Persönlicher Schutzbereich: Deutsche --> EU-Bürger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Eröffnung des persönlichen Schutzbereichs der Berufsfreiheit setzt nach dem Wortlaut des Art. 12 Abs. 1 GG voraus, dass J Deutscher ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als EU-Bürger kann J jedoch den Schutz der Berufsfreiheit auf dem Schutzniveau des Art. 12 Abs. 1 GG beanspruchen.
Genau, so ist das!
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