Erfüllung einer Verbindlichkeit
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B haben formwirksam einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein Grundstück geschlossen (§§ 433, 311b Abs. 1 BGB). Da A sehr beschäftigt ist, bevollmächtigt er B ihn bei der Auflassung (§§ 873, 925 BGB) zu vertreten.
Einordnung des Falls
Erfüllung einer Verbindlichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die notarielle Beurkundung ist für die Formwirksamkeit eines Vertrags über die Übertragung von Eigentum an einem Grundstück erforderlich (§ 311b Abs. 1 BGB.
Ja!
2. Die Stellvertretung bei der Auflassung (§§ 873, 925 BGB) ist zulässig.
Genau, so ist das!
3. B fehlt es an der Vertretungsmacht für die Erklärung der Auflassung für A, da es sich um ein Insichgeschäft handelt (§ 181 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!