Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Widerklage
Widerklage: Beispielsfall mit verschiedenen Sachverhalten
Widerklage: Beispielsfall mit verschiedenen Sachverhalten
20. Mai 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G glaubt, Nachbarin N habe am 15.10. seinen Gartenzwerg (Wert: €300) mit einem Fußball zertrümmert und klagt auf Schadensersatz. N sagt: „An dem Tag war ich im Urlaub.“ Sie verlangt widerklagend €50. Sie erklärt: „Ich habe G am 05.12. auf dem Weihnachtsmarkt €50 geborgt.“ G sagt: „Es waren nur €20.“
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Einordnung des Falls
Widerklage: Beispielsfall mit verschiedenen Sachverhalten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 10 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Tatbestand wird in der Regel mit einem Einleitungssatz eingeleitet, der das Ziel von Klage und Widerklage widergibt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es ist unstreitig, dass Gs Gartenzwerg am 15.10 mit einem Fußball von N beschädigt wurde und ein Schaden von €300 entstanden ist.
Nein!
3. Die Behauptung, dass N es gewesen sei, der den Fußball geschossen habe, gehört zum streitigen Klägervorbringen.
Genau, so ist das!
4. Nach dem streitigen Klägervorbringen sind hier vorliegend die vier Anträge zur Klage und Widerklage aufzuführen.
Nein, das trifft nicht zu!
5. In den streitigen Beklagtenvortrag zur Klage gehört die Behauptung, dass N dem G €50 geliehen habe.
Nein!
6. Beruhen Klage und Widerklage auf unterschiedlichen Lebenssachverhalten, empfiehlt sich im Tatbestand ein Überleitungssatz, um beide Teile voneinander zu trennen.
Genau, so ist das!
7. Folgende Tatsachen sind im Hinblick auf die Widerklage unstreitig: N hat dem G Geld „geborgt“, Zeit: 05.12., Ort: Weihnachtsmarkt.
Ja, in der Tat!
8. In den streitiger Beklagtenvortrag zur Widerklage gehört Ns Behauptung, sie habe G einen Geldbetrag in Höhe von €20 geborgt.
Nein!
9. Es sind 2 Widerklageanträge hintereinander aufzuzählen.
Genau, so ist das!
10. Den streitigen Klägervortrag zur Widerklage kann man weglassen, da G lediglich „einfach“ bestritten hat.
Nein, das trifft nicht zu!
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