Zivilrecht

Werkrecht

Zustandekommen und Beendigung

Beendigung des Werkvertrags unterliegt den allgemeinen Regeln, enthält aber auch spezifische Beendigungsgründe: 1. Kündigung durch den Besteller, § 648 S. 1 BGB

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Beendigung des Werkvertrags unterliegt den allgemeinen Regeln, enthält aber auch spezifische Beendigungsgründe: 1. Kündigung durch den Besteller, § 648 S. 1 BGB

25. März 2026

13 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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B bestellt den Maler U dafür ein, drei Zimmer in seiner Wohnung rot zu streichen. U kauft rote Farbe für drei Zimmer. Nach einem gestrichenen Zimmer lässt B die Malerarbeiten abbrechen.

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