2. Kündigung durch den Besteller, § 648 S. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Innenarchitekt. In seiner schicken Küche lässt er sich von dem Fliesenleger U bunte Fliesen verlegen. Nachdem U fertig ist, gefallen B die Farben doch nicht mehr. B erklärt die Kündigung.
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Einordnung des Falls
2. Kündigung durch den Besteller, § 648 S. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Besteller kann den Werkvertrag vor Vollendung jederzeit ohne besondere Gründe kündigen (§ 648 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Trotz Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bestehen.
Ja!
3. B hat wirksam gekündigt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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