Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
durch den Raub: Tod durch die Wegnahmehandlung
durch den Raub: Tod durch die Wegnahmehandlung
10. Juli 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (8.270 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T bedroht die reiche O auf einer Wüstentour mit einer Pistole und nimmt O's Handtasche an sich. Am Abend stiehlt T der O auch ihren letzten Wasserkanister. O verdurstet daraufhin.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
durch den Raub: Tod durch die Wegnahmehandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der objektive Tatbestand des § 251 StGB setzt voraus, dass der Tod in einem Kausalzusammenhang mit dem Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung) steht.
Ja, in der Tat!
2. Nicht ausreichend ist es, wenn der Tod lediglich in einem Kausalzusammenhang mit der Wegnahme steht.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!