Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
durch den Raub: Tod durch die Wegnahmehandlung
durch den Raub: Tod durch die Wegnahmehandlung
26. August 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (8.771 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T bedroht die reiche O auf einer Wüstentour mit einer Pistole und nimmt O's Handtasche an sich. Am Abend stiehlt T der O auch ihren letzten Wasserkanister. O verdurstet daraufhin.
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