Schema: Schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Verwirklichung des Grundtatbestandes § 249 StGB

    2. Qualifikation des § 250 Abs. 1 StGB:

      1. Nr. 1a: Beisichführen einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeuges

      2. Nr. 1b: Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs oder Mittels

      3. Nr. 1c: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung

      4. Nr. 2: Bandenraub

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz

    2. Nr. 1b: Verwendungsabsicht

    3. Nr. 1c: Gefährdungsvorsatz

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. § 250 Abs. 3 StGB: Minder schwerer Fall

Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.