Schema: Schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB)

22. November 2024

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Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Verwirklichung des Grundtatbestandes § 249 StGB

    2. Qualifikation des § 250 Abs. 1 StGB:

      1. Nr. 1a: Beisichführen einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeuges

      2. Nr. 1b: Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs oder Mittels

      3. Nr. 1c: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung

      4. Nr. 2: Bandenraub

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz

    2. Nr. 1b: Verwendungsabsicht

    3. Nr. 1c: Gefährdungsvorsatz

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. § 250 Abs. 3 StGB: Minder schwerer Fall

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