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Schema: Schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB)

23. März 2026

10 Kommentare


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Verwirklichung des Grundtatbestandes § 249 StGB

    2. Qualifikation des § 250 Abs. 1 StGB:

      1. Nr. 1a: Beisichführen einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeuges

      2. Nr. 1b: Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs oder Mittels

      3. Nr. 1c: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung

      4. Nr. 2: Bandenraub

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz

    2. Nr. 1b: Verwendungsabsicht

    3. Nr. 1c: Gefährdungsvorsatz

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. § 250 Abs. 3 StGB: Minder schwerer Fall

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ENU

ehemalige:r Nutzer:in

5.12.2022, 19:04:58

Ich finde in anderen Schemata nichts zu einer Verwendungs- oder Gefährdungsabsicht. Wie wird

da

rauf geschlossen?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

8.12.2022, 19:29:42

Hallo Spyce,

da

s wird an anderen Stellen insofern unterschlagen, als

da

ss es sich "nur" um Teile des

Vorsatz

es handelt. Der

Vorsatz

muss sich auf alle Umstände des objektiven Tatbestandes beziehen, also auch auf die Verwendung/Gefährdung. Dies kann also unter

Vorsatz

zusammengefasst und einfach gründlich geprüft werden. Aus di

da

ktischen Gründen stellen wir es hier aber gesondert

da

r - zu prüfen ist es aber so oder so als "Spiegelbild zum objektiven Tatbestand". Viele Grüße, Nora - für

da

s Jurafuchs-Team

JI

Jimmy105

2.10.2024, 23:47:05

Da

nke für die Klarstellung. Es hat zunächst wie ein subjektives Tatbestandsmerkmal gewirkt. vielleicht kann man

da

s auch in dieser Aufgabe bzw. in den folgenden Lektionen deutlicher hervorheben.

KEA

Keta Altmaier

4.1.2025, 14:58:26

Hallo, fehlt hier im subjektiven Tatbestand nicht die

Zueignungsabsicht

? Oder wird

da

s in den vorliegenden Schema schon unter "Grundtatbestand des § 249 I StGB" geprüft?

Da

nn wäre m.E. die Ansiedlung dieses Prüfungspunkt unter "Objektiver Tatbestand" missverständlich.

Nils

Nils

20.1.2026, 02:50:46

Genau, die

Zueignungsabsicht

gehört in den subjektiven Tatbestand der Prüfung des § 249 I StGB als Grunddelikt.

MajorTom(as)

MajorTom(as)

6.2.2025, 18:37:37

... und die habt ihr normalerweise doch immer so schön drin. Ich fände es mega, falls einmal die Zeit gefunden würde, auch hier alles einmal zusammenzufassen :)

QUEERS

QueerSocialistLawyer

16.3.2025, 11:44:46

ja

im Strafrecht BT finde ich die ansonsten tollen Schemata etwas lieblos

Rahel

Rahel

12.2.2026, 16:45:06

Push!! Immer noch aktuell und echt wünschenswert.