Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Schwerer Raub (§ 250 StGB)
Schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB)
Schema: Schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB)
16. Februar 2025
7 Kommentare
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Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 StGB)?
Objektiver Tatbestand
Verwirklichung des Grundtatbestandes § 249 StGB
Qualifikation des § 250 Abs. 1 StGB:
Nr. 1a: Beisichführen einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeuges
Nr. 1b: Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs oder Mittels
Nr. 1c: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
Nr. 2: Bandenraub
Subjektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
§ 250 Abs. 3 StGB: Minder schwerer Fall
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
5.12.2022, 19:04:58
Ich finde in anderen Schemata nichts zu einer Verwendungs- oder Gefährdungsabsicht. Wie wird darauf geschlossen?

Nora Mommsen
8.12.2022, 19:29:42
Hallo Spyce, das wird an anderen Stellen insofern unterschlagen, als dass es sich "nur" um Teile des
Vorsatzes handelt. Der
Vorsatzmuss sich auf alle Umstände des objektiven
Tatbestandes beziehen, also auch auf die Verwendung/Gefährdung. Dies kann also
unter Vorsatzzusammengefasst und einfach gründlich geprüft werden. Aus didaktischen Gründen stellen wir es hier aber gesondert dar - zu prüfen ist es aber so oder so als "Spiegelbild zum objektiven
Tatbestand". Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Jimmy105
2.10.2024, 23:47:05
Danke für die Klarstellung. Es hat zunächst wie ein subjektives
Tatbestandsmerkmalgewirkt. vielleicht kann man das auch in dieser Aufgabe bzw. in den folgenden Lektionen deutlicher hervorheben.
Keta Altmaier
4.1.2025, 14:58:26
Hallo, fehlt hier im subjektiven
Tatbestandnicht die
Zueignungsabsicht? Oder wird das in den vorliegenden Schema schon unter "Grund
tatbestanddes § 249 I StGB" geprüft? Dann wäre m.E. die Ansiedlung dieses Prüfungspunkt unter "Objektiver
Tatbestand" missverständlich.

Major Tom(as)
6.2.2025, 18:37:37
... und die habt ihr normalerweise doch immer so schön drin. Ich fände es mega, falls einmal die Zeit gefunden würde, auch hier alles einmal zusammenzufassen :)