Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Schwerer Raub (§ 250 StGB)
Schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB)
Schema: Schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB)
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 StGB)?
Objektiver Tatbestand
Verwirklichung des Grundtatbestandes § 249 StGB
Qualifikation des § 250 Abs. 1 StGB:
Nr. 1a: Beisichführen einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeuges
Nr. 1b: Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs oder Mittels
Nr. 1c: Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung
Nr. 2: Bandenraub
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Nr. 1b: Verwendungsabsicht
Nr. 1c: Gefährdungsvorsatz
Rechtswidrigkeit
Schuld
§ 250 Abs. 3 StGB: Minder schwerer Fall
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