Rücknahme des Strafantrags
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird durch das Landgericht verurteilt. V hatte zunächst als Verletzter Strafantrag gestellt. Kurz danach hatte er bei der ermittelnden Polizeibeamtin angerufen und den Antrag zurückgenommen. Dies wurde in der Akte vermerkt. Nach einem Streit mit A hatte V dann erneut Strafantrag gestellt. A geht in Revision.
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Einordnung des Falls
Rücknahme des Strafantrags
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der Strafantrag einmal gestellt, kann der Verletzte ihn nicht mehr zurücknehmen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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2. Die Rücknahme muss in derselben Form erfolgen, wie der Antrag.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Konnte V erneut Strafantrag stellen, nachdem er den Strafantrag zuvor zurückgenommen hat.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
friedo
10.4.2024, 18:11:37
Wer trägt die Kosten, wenn der Strafantrag während des Verfahrens zurückgenommen wird?
latschbaden7069
7.7.2024, 15:07:39
Nach § 470 StPO grundsätzlich der Antragsteller.