Rücknahme des Strafantrags
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird durch das Landgericht verurteilt. V hatte zunächst als Verletzter Strafantrag gestellt. Kurz danach hatte er bei der ermittelnden Polizeibeamtin angerufen und den Antrag zurückgenommen. Dies wurde in der Akte vermerkt. Nach einem Streit mit A hatte V dann erneut Strafantrag gestellt. A geht in Revision.
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Einordnung des Falls
Rücknahme des Strafantrags
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der Strafantrag einmal gestellt, kann der Verletzte ihn nicht mehr zurücknehmen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Rücknahme muss in derselben Form erfolgen, wie der Antrag.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Konnte V erneut Strafantrag stellen, nachdem er den Strafantrag zuvor zurückgenommen hat.
Nein!
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