Selbstgespräch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist des Totschlags verdächtig. Da keine anderen Ermittlungsmöglichkeiten mehr bestehen, wird ordnungsgemäß eine elektronische Überwachung im Auto des B angeordnet. Kurz darauf steigt B alleine in das verwanzte Auto. Auf der Fahrt murmelt er vor sich hin und gibt in diesem Selbstgespräch die Tat zu.
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Einordnung des Falls
Selbstgespräch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Beweismittel aus Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind stets unverwertbar.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Gesprächen außerhalb der Telekommunikation und Wohnung besteht kein Kernbereichsschutz.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Nichtöffentliche Selbstgespräche fallen immer in den Kernbereich.
Ja, in der Tat!
4. Die Aufzeichnung aus dem Auto ist nicht verwertbar.
Ja!
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