Straffreier Schwangerschaftsabbruch oder doch schon Totschlag?

9. Mai 2023

15 Kommentare

4,6(8.122 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration: Ein Arzt entnimmt dem Uterus einer Frau ein Kind, ein anderes Kind ist noch im Bauch der Frau. Es bekommt eine tödliche Spritze.

S erwartet Zwillinge. Zwilling 1 hat einen Hirnschaden. S und Arzt A planen, Zwilling 2 per Kaiserschnitt zu entbinden und Z1 dann zu töten. Diesen Plan setzen sie in der 32. Schwangerschaftswoche um. A holt zuerst Z2 aus dem Mutterleib und spritzt Z1 dann eine tödliche Kaliumchloridlösung.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Rechtsprechung Strafrecht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Jurafuchs ILLustration: T geht auf die schlafende O zu. Er hat vor sie töten, weil er ihr ein Leben im finanziellen Ruin ersparen will.

Feindselige Willensrichtung trotz "guter Absichten"? - Jurafuchs

Im Rahmen der Arglist ist eine feindliche Absicht notwendig. Hieran kann es nach BGH nur mangeln, wenn die Tötung dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht oder auf einer objektiv gerechtfertigten Beurteilung beruht, die mit dem mutmaßlichen Willen eines Opfers übereinstimmt, das nicht in der Lage ist, eine autonome Entscheidung zu treffen. Der Fall betraf einen Ehemann, der seine schlafende Frau getötet hatte. Der finanziell kämpfende Ehemann glaubte, dass es das Beste sei, seine kranke Frau vor der Kenntnis ihrer schwierigen Situation zu bewahren. Der BGH stellte jedoch fest, dass er feindliche Absichten hatte, indem er seine Frau nicht fragte, ob sie tatsächlich ihr Leben beenden wollte. Trotz ihrer körperlichen und psychischen Probleme war die Frau immer noch in der Lage, ihren eigenen Willen zu bilden und auszudrücken.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen