Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Rücknahme eines begünstigenden VAs: Funktionsweise der Rücknahmefrist
Rücknahme eines begünstigenden VAs: Funktionsweise der Rücknahmefrist
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B gewährt Bauer U am 05.03. eine Subvention. Am 25.05. erkennt der zuständige Sachbearbeiter S, dass die Vergabe der Subvention rechtswidrig war. Noch am selben Tag hat S alle für die Rücknahme maßgeblichen Tatsachen zusammen. S nimmt den Subventionsbescheid am 03.06. zurück.
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Einordnung des Falls
Rücknahme eines begünstigenden VAs: Funktionsweise der Rücknahmefrist
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Gewährung der Subvention an U ist ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt. Die Aufhebung richtet sich nach § 48 Abs. 1 S. 2 VwVfG.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Behörde kann begünstigende Verwaltungsakte zeitlich unbegrenzt zurücknehmen.
Nein!
3. Vorliegend ist die Rücknahmefrist des § 48 Abs. 4 S. 1 VwVfG bereits abgelaufen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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