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Rücknahme eines begünstigenden VAs: Rücknahmefrist, § 48 Abs. 4 VwVfG: Fristbeginn
Sachverhalt
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: Verjährung der Rücknahmebefugnis?
G beantragt Corona Entschädigungszahlungen. S bewilligt diese. Erst 10 Jahre später wird S bekannt, dass G tatsächlich keinen Anspruch auf die Zahlungen hatte. Daraufhin nimmt S die Bewilligung innerhalb eines Jahres zurück.
Rücknahme eines begünstigenden VAs: Verwirkung der Rücknahmebefugnis
Stadt S bewilligt G Wirtschaftshilfen (€ 20.000). 40 Jahre später bemerkt S, dass G keinen Anspruch auf die Zahlungen hatte. S nimmt die Bewilligung innerhalb eines Jahres zurück. G wusste nichts von seiner fehlenden Berechtigung und hat das Geld bereits ausgegeben.