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Garantenpflicht bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung? („GBL–Fall“)

einfach
schwer80 % lösen richtig
13. Juni 2023
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Gemeinsamer Drogenkonsum, Hinweis auf Gefährlichkeit von Drogen
A nimmt mit Freunden Drogen ein. Er trinkt 2ml „GBL“, stark verdünnt, und bietet es seinen Freunden an. O nimmt trotz Warnung einen unverdünnten Schluck, wird bewusstlos und atmet nur noch alle 8 Sekunden. A merkt dies, ruft aber keinen Krankenwagen. Hätte A dies getan, hätte O überlebt. O stirbt.

Einordnung

Der sogenannte „GBL-Fall“ ist eine Leitentscheidung des BGH zur Garantenpflicht bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung des Opfers. Die Entscheidung betrifft eine Fallkonstellation, in der der Täter dem Opfer beim gemeinsamen Drogenkonsum schwere Drogen anbietet, das Opfer die Drogen entgegen dem Rat des Täters überdosiert konsumiert und der Täter im Anschluss nichts oder zu wenig unternimmt, um die tödlichen Folgen der Überdosis abzuwenden. Rechtlich behandelt der Fall die Abgrenzung einer fahrlässigen Tötung und einer Tötung durch Unterlassen. Zentrale Prüfungspunkte sind die Garantenstellung aus Verantwortlichkeit für eine Gefahrenquelle, die Abgrenzung zu Fällen der Selbsttötung (Stichwort eigenverantwortliche Selbstgefährdung) sowie die Frage, in welchem Umfang der Täter verpflichtet ist, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs – hier den Eintritt des Todes infolge einer Überdosis – abzuwenden.

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