Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2018
Unzulässige Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung
Unzulässige Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beschädigt Bs PKW. Ausweislich eines Gutachtens beträgt der Brutto-Wiederbeschaffungswert: €23.000, der Restwert des beschädigten Fahrzeuges: €8.000. B kauft sich ein Ersatzfahrzeug für €14.000 inkl. Umsatzsteuer. B verlangt von A die Differenz zwischen Brutto-Wiederbeschaffungswert und Restwert (= €15.000). A hält das für zu viel.
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Einordnung des Falls
Unzulässige Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Steht dem Geschädigten wegen Beschädigung einer Sache dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch zu, so richtet sich die Höhe des Schadens nach den §§ 249 ff. BGB.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sofern B ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, kann B seinen Vermögensschaden nur konkret abrechnen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Umsatzsteuer ist im Rahmen der Naturalrestitution ein ersatzfähiger Schaden, sofern sie tatsächlich angefallen ist.
Ja!
4. Bs konkreter Schaden beträgt 15.000 (=Brutto-Wiederbeschaffungswert - Restwert).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Bs abstrakter Schaden beträgt 15.000 € (=Brutto-Wiederbeschaffungswert - Restwert).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Amelie
5.4.2024, 19:22:46
Könnte mir jemand bitte die hier aufgeführte Rechnung kurz erklären?
APhM
1.8.2024, 09:25:06
Liebes Jurafuchs-Team, wie schon einem anderen Nurzer aufgefallen ist, stimmt die Rechnung in der letzten Antwort so nicht und man fragt sich zunächst ob man die fiktive SE-Berechnung nach BGH überhaupt verstanden hat...: 1.€23.000/1.19 ergibt gerundet €19.300 und nicht €9.300 2. Es wäre super, wenn ihr einfach nochmal hinter den Restwert die €8.000 schreibt. Dann ergibt es einen Sinn denn gerundete €19.300 minus €8.000 Restwert ergeben gerundete €11.300 Vlt. könnt ihr dies ja korrigieren bzw. die Rechnung am Ende einfach nochmal kurz deutlich aufmachen? :) Liebe Grüße