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Sachverhalt
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Gesamtschuld zwischen Haftpflichtversicherer und gegnerischem Halter
H hält ein Kfz, das er an B sicherungsübereignet hat. Laut Sicherungsvertrag ist er zu notwendigen Reparaturen verpflichtet und tritt etwaige Schadensersatzansprüche an B ab. H hat einen unaufklärbaren Verkehrsunfall mit D, sodass die Haftungsquote in diesem Verhältnis 50/50 beträgt. D’s Versicherung V zahlt 100 % des Schadens an B. V verlangt Regress von H.
Partnervermittlungsvertrag – Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs
P schließt bei K mit dieser einen Partnervermittlungsvertrag. „Hauptleistungspflicht“ ist nach dem Vertragsformular die Erstellung von 21 Partnervorschlägen, verfügbar für 12 Monate. K verlangt umgehende Leistung und zahlt die Vergütung. P erstellt 21 Vorschläge. Nach 5 Tagen hat K 3 davon erhalten und erklärt den Widerruf.