Sozial- oder gemeinschaftsschädlich 1: Auftragsmord
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auftragsmörder A betreibt seit Jahren gewerbsmäßig einen professionellen Killerdienst: Er ermordet diskret andere Menschen für viel Geld. Als die Polizei seinem Treiben ein Ende setzen möchte, fühlt A sich in seiner Berufsfreiheit beeinträchtigt.
Einordnung des Falls
Sozial- oder gemeinschaftsschädlich 1: Auftragsmord
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in ideeller und materieller Hinsicht der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient.
Genau, so ist das!
2. Wegen des denkbar weiten Verständnisses des Berufsbegriffes sind auch evident sozial- und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten - wie der Auftragsmord - vom sachlichen Schutzbereich der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) erfasst.
Nein, das trifft nicht zu!